Vertrauenslehrer

Vor allem, wenn es z.B. zu Problemen zwischen Schülern und Lehrern kommt, die auch nach einem Gespräch mit dem Lehrer ungelöst bleiben, sollte der Schüler Rat bei einem Vertrauenslehrer suchen. Dieser ist verpflichtet, seine Schweigepflicht gegenüber der Schulleitung einzuhalten, also keine „Informationen“ an die Schulleitung, an andere Lehrer oder an andere Schüler weiterzugeben, es sei denn, dass der Schüler dies ausdrücklich wünscht.

Natürlich kann man auch mit jedem anderen Problem an den Vertrauenslehrer herantreten. Manchmal hilft es schon, sich über ein Problem einfach nur zu unterhalten und Missverständisse so aus dem Weg zu räumen.

An unserer Schule sind Herr Lenkeit, Frau Ließmann und Frau Bahle für Euch da. An sie könnt ihr Euch vertrauensvoll wenden!